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Revision der Arzneimittlverordnung

Erhöhter Selbstbehalt Medikamente auf 40%
 
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) der Patienten für teure Originalmedikamente weiter angehoben. Normalerweise beträgt der Selbstbehalt für bezogene Medikamente 10 Prozent der Kosten, die über die jährliche Franchise hinausgehen. Für Medikamente, die im Vergleich zu

gleichwertigen Generika zu teuer sind, beträgt dieser Anteil aktuell bis zu 20 Prozent. Mit der bevorstehenden Überarbeitung der der Arzneimittelverordnung (VAM) wird dieser "erhöhte" Selbstbehalt auf 40 Prozent angehoben.
 

Wenn aus medizinischen Gründen die Verwendung eines Generikums nicht möglich ist, bleibt es weiterhin möglich, ein teureres Originalpräparat ohne die Erhöhung des Selbstbehalts zu beziehen. Allerdings ist nun erforderlich, dass dieser Bedarf durch konkrete medizinische Nachweise belegt wird.



Was sind überhaupt Generika?


Generika (Einzahl: Generikum) sind Nachahmer-Präparate von Originalmedikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Generika enthalten dieselben Wirkstoff wie die entsprechenden Originale. Die Wirksamkeit von Generika und Originalmedikamenten ist darum aus medizinischer Sicht gleichwerti. Geringfügige Unterschiede kann es bei Form, Farbe oder Geschmack geben. Generika sind in der Regel deutlich günstier als Originalmedikamente.

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